Harmonisierte Mitteilung ueber das gesetzliche Gewaehrleistungsrecht
Gemäß der Verordnung (EU) 2025/1960 unterliegen alle an Verbraucher in der Europäischen Union verkauften Waren einer gesetzlichen Konformitätsgarantie von mindestens zwei Jahren. Nachstehend finden Sie den offiziellen harmonisierten Hinweis der Europäischen Kommission.
Offizielle Mitteilung der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher.