Harmonisierte Mitteilung ueber das gesetzliche Gewaehrleistungsrecht

Gemäß der Verordnung (EU) 2025/1960 unterliegen alle an Verbraucher in der Europäischen Union verkauften Waren einer gesetzlichen Konformitätsgarantie von mindestens zwei Jahren. Nachstehend finden Sie den offiziellen harmonisierten Hinweis der Europäischen Kommission.

Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Für in der Europäischen Union verkaufte Waren gilt eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren

Offizielle Mitteilung der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz und Verbraucher.

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